Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1996 - 8 B 11166/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2727
OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1996 - 8 B 11166/96 (https://dejure.org/1996,2727)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.05.1996 - 8 B 11166/96 (https://dejure.org/1996,2727)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Mai 1996 - 8 B 11166/96 (https://dejure.org/1996,2727)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2727) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baugenehmigung, Aussetzung der Vollziehung, Subsidiarität des gerichtlichen Rechtsschutzes, Vorrang des behördlichen Aussetzungsverfahrens, Abstandsflächenrecht, Hauseingangstreppe, Dachgeschoßwohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baugenehmigung; Widerspruch; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Antrag des Nachbarn; Außentreppe; Zugang zu Dachgeschoßwohnung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Baustopp im gerichtlichen Eilverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 668
  • DVBl 1996, 930 (Ls.)
  • BauR 1996, 838
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.1993 - 8 B 11088/93

    Vorläufiger Rechtsschutz im Baurecht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1996 - 8 B 11166/96
    »Der Antrag des Nachbarn auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 BauG-MaßnG ist auch ohne das erfolglose Nachsuchen um eine behördliche Aussetzung der Vollziehbarkeit der Baugenehmigung zulässig (Einschränkung des Beschlusses des Senats vom 14. Juni 1993 - 8 B 11088/93 -, BauR 1993, 718).«.

    Allerdings hat der Senat in seinem Beschluß vom 14. Juni 1993 (BauR 1993, 718) aus der Vorschrift des § 80 a Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 80 Abs. 6 VwGO gefolgert, daß der an das Verwaltungsgericht gerichtete Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz bei allen Verwaltungsakten mit Doppelwirkung erst nach erfolgloser Anrufung der zuständigen Behörde zulässig ist.

  • OVG Saarland, 30.07.1991 - 2 R 451/88

    Baugenehmigung; Abstandsfläche; Schmalseitenprivileg; Hauseingangstreppe

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1996 - 8 B 11166/96
    Insofern schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (BRS 18 Nr. 76) und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (BRS 52 Nr. 99) an, wonach der Begriff des "Hauseingangs" nicht nur den Haupteingang eines Hauses, sondern auch Nebeneingänge umfaßt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.1992 - 1 B 10880/92

    Eilverfahren bei Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1996 - 8 B 11166/96
    Weil es sich bei dem Erfordernis des erfolglosen Bemühens um behördlichen vorläufigen Rechtsschutz um eine Zugangs- und nicht um eine Sachentscheidungsvoraussetzung handelt (vgl. OVG Rhl.-Pf., Beschluß vom 04.06.1992, DVBl. 1992, 1297, 1298), konnte das Fehlen des behördlichen Vorverfahrens zum Zeitpunkt der Antragstellung bei dem Verwaltungsgericht auch durch das zwischenzeitliche Nachholen des behördlichen Aussetzungsverfahrens nicht mehr geheilt werden.
  • OVG Niedersachsen, 31.01.1994 - 1 M 5091/93

    Unzulässigkeit; Aussetzungsantrag; Nachbar; Verwaltungsgericht;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1996 - 8 B 11166/96
    Wenn es demnach zwar weiterhin statthaft ist, das Aussetzungsersuchen zunächst an die Behörde zu richten, so kann der aufgezeigte Normkonflikt doch in dem Sinne gelöst werden, daß im Anwendungsbereich des § 10 Abs. 2 BauGB -MaßnG auf eine Verpflichtung zur vorrangigen Anrufung der Behörde verzichtet wird (vgl. ebenso Schmaltz, BauR 1994, 283, 287 f.; vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschluß vom 31. Januar 1994, UPR 1994, 158 - letztlich aber offengelassen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.1996 - 8 B 11048/96

    Baugenehmigung; Aussetzung der Vollziehung; Antrag des Nachbarn;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1996 - 8 B 11166/96
    Für ein solches Verständnis ergibt jedoch weder der Wortlaut des § 10 Abs. 2 Satz 2 BauGB -MaßnG noch die Entstehungsgeschichte der Norm einen Anhaltspunkt (vgl. bereits den Beschluß des Senats vom 13. Mai 1996 - 8 B 11048/96 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2014 - 1 LA 57/14

    Pflicht zur Beseitigung einer in der Abstandsfläche errichteten

    Nur bei einer solchen Unterordnung bleibt der der Abstandsregelung zugedachte Schutzzweck (s. o. 1.1.1) gewahrt und eine (dann) geringfügige Minderung des Wohnfriedens ggf. gerechtfertigt (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 22.05.1992, 2 B 22.90, NVwZ 1993, 593 [bei [...] Rn. 28] sowie Beschl. v. 25.03.1993, 2 S 4.93, [...]; OVG Koblenz, Beschl. v. 21.05.1996, 8 B 11166/96, NVwZ-RR 1997, 668/669).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2013 - 3 L 143/10

    Baugenehmigung für die Änderung eines in 3 m Entfernung von der Grundstücksgrenze

    In dieser Vorschrift wurden zumindest Hauseingangstreppen (denen in der Rechtsprechung zum Teil äußere Zugangstreppen in Obergeschosse gleich gestellt wurden, vgl. OVG Koblenz B. v. 21.05.1996 - 8 B 11 166/96 - NVwZ-RR 1997, 668, 669 und OVG Saarlouis U. v. 30.07.1991 - 2 R 451/88 - BRS 52 Nr. 99 = Juris Rn. 29 ff.; anders OVG Münster U. v. 17.01.2008 - 7 A 2761/06 - Juris Rn. 22 ff.) als vor die Außenwand vortretende Bauteile und nicht als Vorbauten angesehen.
  • VG Augsburg, 17.07.2013 - Au 4 K 13.229

    Anlage für soziale Zwecke (Kindertagesstätte für behinderte Menschen und

    Soweit hinsichtlich der Fluchttreppe eine eigenständige Abstandsflächenpflicht angenommen wird (str. vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2008 - 7 A 2761/06 - juris Rn. 27; Dohm/Franz/Rauscher in Simon/Busse, a.a.O., Art. 6 Rn. 428; OVG RP, B.v. 21.5.1996 - 8 B 11166/96 - BauR 1996, 838 - juris), kommt es vorliegend gleichwohl zu keiner Rechtsverletzung der Kläger, da auch die Fluchttreppe noch nach Art. 6 Abs. 6 Satz 1 BayBO beurteilt werden kann und im Übrigen H als Abstand eingehalten ist.
  • OVG Niedersachsen, 04.06.2019 - 1 ME 75/19

    Abstand; Außentreppe; Grenzabstand; Privilegierung; Treppe

    Allerdings sprechen ganz überwiegende Gründe für die Richtigkeit der dort in Bezug genommenen Entscheidung des OVG Koblenz vom 21. Mai 1996 (- 8 B 11166/96 -, BRS 58 Nr. 196), als "Hauseingang" sei nicht nur der Haupteingang eines Gebäudes, sondern jeder Bauteil anzusehen, der - wie hier - den Zugang zum Gebäudeinneren vermittelt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht